Allgemeinmediziner, HNO-Ärzte/Innen, Phoniater, Päd- Audiologen,
Neurologen, Kieferorthopäden und Zahnärzte.
Therapiedauer pro Sitzung: 30, 45 oder 60 Minuten
Frequenz pro Woche: 1-5 mal
Verordnungsmenge: wird je nach Störungsbild festgelegt
Für Kinder ist die Therapie generell zuzahlungsfrei.
Erwachsene ab 18 Jahren sind bei den gesetzlichen Krankenkassen zur Zuzahlung verpflichtet. Kostenpunkt: Es sind 10 € Rezeptgebühr plus 10% der Behandlungskosten zu entrichten.
Von der Zuzahlung können Sie sich ab einer bestimmten Höhe bei Ihrer Krankenkasse befreien lassen.
Erhält ein Privatversicherter eine Verordnung zur Logopädie, so gelten die Bedingungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht.
Für die Finanzierung der Therapie erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, der Ihrer Kasse zur Genehmigung vorgelegt werden sollte.
In der Mehrheit übernehmen die privaten Kassen nur zum Teil die Kosten.
Bitte erkundigen Sie sich daher im Vorfeld, wieviel Sie zu meiner Behandlung zuzahlen dürfen.
Unsere Gebühren in der Praxis richten sich momentan auf den 1,8-fachen Satz der in 2019 verhandelten Kassensätze.
Leistungen, welche von Ihrer Kasse nicht übernommen werden, können Sie natürlich auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.